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Giftmord in Tennwil

Zeitstrahl: 1895

Ein Kriminalfall aus dem Jahr 1895

Der Mordprozess im April 1896 vor dem Schwurgericht in Aarau sorgte für grossen Publikumsandrang, denn der Fall hatte weitherum Aufsehen erregt. Luise und Lisette Fischer aus Tennwil waren angeklagt, ihren Bruder Gottfried vergiftet zu haben – ein Vorwurf, den die beiden Schwestern vehement bestritten.

Am Morgen des 5. November 1895 hatte man Gottfried Fischer tot in seinem Bett gefunden. Der 52-Jährige hatte mit den Schwestern und dem knapp 20-jährigen Neffen Emil Fischer in einem Haushalt gelebt. Sofort kam die Vermutung auf, es handle sich um Giftmord. Gemeindeammann August Fischer und die Nachbarn, die als Erste herbeigerufen wurden, nahmen im Zimmer des Verstorbenen einen starken Phosphorgeruch wahr. Der Tote habe schmerzhaft verzogene Gesichtszüge und geballte Fäuste gehabt, sollte der Ammann später aussagen, zudem habe der frisch gewaschene Boden bläulich schimmernde Stellen aufgewiesen.

Belastetes Verhältnis

Der Verdacht fiel gleich auf die Schwestern. Es war in Tennwil ein offenes Geheimnis, dass die 55-jährige Luise und die 43-jährige Lisette kein gutes Verhältnis zu ihrem Bruder gehabt hatten. Die Streitigkeiten begannen nach dem Tod der Mutter im Jahr 1892. Bei der Erbteilung machten die Schwestern Kosten in der Höhe von 3800 Franken geltend, die sie in den über 20 Jahren seit dem Tod des Vaters für die Mutter gehabt hätten – fast so viel, wie das geschätzte Liegenschaftsvermögen der Familie betrug. Luise und Lisette erhielten Haus und Land zugesprochen, verpflichteten sich jedoch, für Nahrung und Kleidung ihres Bruders aufzukommen.

Die ledigen Geschwister, die wie viele Familien nur knapp über die Runden kamen, waren auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen. Sie teilten sich die Aufgaben im landwirtschaftlichen Kleinbetrieb. Daneben waren Luise und Lisette Fischer als Strohflechterinnen für die Firma Henry Schlatter in Fahrwangen tätig, teils in der Fabrik, teils in Heimarbeit. Sie galten im Dorf als arbeitsam und sparsam, aber auch als streitsüchtig, und wurden aufgrund ihrer «bösen Zungen» möglichst gemieden. Gottfried Fischer beschäftigte sich zu Hause am Schnürlirädli ebenfalls als Zudiener für die Strohindustrie. Auch er wurde als arbeitsam beschrieben, wenn auch etwas beschränkt und langsam, als ein «Cholderi» von Zeit zu Zeit, manchmal also etwas mürrisch. Der Neffe Emil Fischer half neben seiner Arbeit in der Färberei in Meisterschwanden vor allem im Stall mit. Er hatte kein eigenes Bett, sondern schlief abwechselnd bei seinen Tanten.

Polizeirapport
Polizeirapport zu Lisette Fischer vom Tag nach ihrer Festnahme: «Ohne dass ich die Lisette Fischer bezüglich des Falles irgendetwas fragte, gählte (schimpfte) sie auf dem Marsch bis Lenzburg immer von ihrem Bruder Gottfried, wie derselbe gegen sie und ihre Schwester immer grob gewesen sei.»

Die Beziehung zwischen den Geschwistern verschlechterte sich zusehends, sie hatten oft «schlimme Händel miteinander», wie Zeugen im Prozess aussagten. Die Schwestern bereuten ihre Abmachung und gelangten mit der Bitte an die Gemeindebehörden, von ihrem Bruder, diesem «rohen Menschen», befreit zu werden. Die finanziell stark belastete Gemeinde, die vom Kanton schon bald zur Fusion mit Meisterschwanden gezwungen werden sollte, zeigte sich bereit, Gottfried anderweitig zu versorgen, wenn Luise und Lisette das Kostgeld übernähmen. Diese lehnten das ab und verweigerten auch die Bezahlung der Armensteuer, bis sie betrieben wurden. Gottfried seinerseits beklagte sich, die Schwestern würden ihn schlecht behandeln – und schlagen, was diese auch zugaben. Auch habe er schon Glassplitter in seinem Essen gefunden. Dass er im Dorf herumerzählte, die Schwestern würden einen unsittlichen Umgang mit dem Neffen pflegen, machte die Situation auch nicht einfacher.

Phosphor in der Tasche

Im Sommer 1895 gelangten Luise und Lisette Fischer mit dem Wunsch ans Bezirksgericht, der Bruder müsse für immer von ihnen weggenommen werden. Er führe sich störrisch, unreinlich und unanständig auf. Gottfried wurde zu einer Geldbusse verurteilt. Weil er diese nicht bezahlen konnte, wurde sie in acht Tage Haft umgewandelt. Den Schwestern schien das zu wenig, doch ihr Rekurs ans Obergericht wurde aus formalen Gründen abgelehnt. In einem Brief an den Gerichtspräsidenten schrieben sie daraufhin, sie würden den Bruder töten, wenn ihnen die Kraft dazu nicht fehlte. Und Lisette sagte zum Gemeindeammann, Gottfried müsse nun absolut fort – sie wolle ihn nicht noch einmal überwintern, auch wenn man ihr 5000 Franken gäbe.

Skizze des Erdgeschosses
Skizze des Erdgeschosses im Haus Fischer. Das Schnürlirädli in der Stube und die Fergbank in der Nebenstube weisen auf die Heimarbeit für die Geflechtindustrie hin.

Am 3. November kehrte Gottfried Fischer aus dem Gefängnis zurück. Am Mittag des folgenden Tages kam Eiertotsch mit Chabis auf den Tisch, eine Art Omelette. Am Nachmittag kam Gottfried vom Feld zurück und musste erbrechen. Er klagte über Bauchschmerzen, worauf man ihm Tee brachte. Am nächsten Morgen war er tot. Luise Fischer machte sich auf zur Kuranstalt Brestenberg, um dies dem dortigen Arzt Alfred Münch mit folgenden Worten mitzuteilen: «Jetzt ist er endlich gestorben.» Und zum Pfarrer meinte sie, es sei ein Glück für Gottfried, dass er habe sterben dürfen.

Als der herbeigerufene Bezirksamtmann Franz Marti die Schwestern fragte, ob sie Gift im Haus hätten, verneinten diese. Kurz darauf stellte er fest, dass Lisette auffällig dicke Rocktaschen hatte – worauf zwei leere Flaschen und eine kleine Schachtel zum Vorschein kamen. An einer der Flaschen wurden Reste von Kupfervitriol festgestellt, das unter anderem zur Rebenbespritzung verwendet wurde. Das Schächtelchen enthielt Mehl mit Phosphor, wie es als Rattengift gebraucht wurde – und wie es bei der Obduktion im Magen von Gottfried Fischer als Todesursache identifiziert werden sollte.

«Ich hatte nie eine grössere Freude»

Die widersprüchlichen Erklärungen, mit denen Luise und Lisette Fischer in den Verhören und beim Prozess zu diesem Gift machten, erschienen dem Gericht wenig glaubhaft. Die Schwestern beteuerten ihre Unschuld, obwohl Luise während der Untersuchungshaft ausgesagt hatte, sie hätte ihren Bruder gern hundert- und tausendfach getötet, so sehr habe sie ihn gehasst. Sie habe in Lenzburg in der Zelle wiederholt gejauchzt aus Freude über den Tod des Bruders. «Eine grössere Freude hatte ich in meinem ganzen Leben nicht als diesen Tod.»

Der Verteidiger drang nicht durch, als er argumentierte, die Angeklagten hätten es gewiss besser zu vertuschen versucht, wenn sie Gottfried Fischer hätten töten wollen. Die Geschworenen sprachen Luise und Lisette Fischer schuldig, die Schwestern wurden zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.

Wenige Tage nach dem Prozess machte in der Presse eine Meldung die Runde, die das Urteil bestätigte. In den Aargauer Nachrichten etwa hiess es: «Die Geschwornen, welche letzten Freitag das Schuldig über die des Mordes angeklagten Schwestern Fischer von Tennwyl ausgesprochen haben, dürfen wegen diesem Wahrspruch beruhigt sein. Als die beiden Verurteilten in die Gefängniszelle verbracht und hinter Schloss und Riegel sich von aller Menschheit abgeschlossen glaubten, sagte die eine zu der andern: ‹Gäl, e has gseit, s’chöm us›, was ein gwundriger Polizist hörte.»