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Grillplätze

Verschiedene Feuerstellen laden zum Grillieren ein. Wir bitten Sie nach dem Grillen Ihren Abfall zu entsorgen und das Feuer sicher zu löschen.

Bitte beachten Sie beim Grillen am Hallwilersee folgendes:

  • in den Reservatszonen ist Feuern nicht erlaubt.
  • in den anderen Zonen ist Feuern nicht verboten, sofern dadurch keine Schäden an Röhricht, Ufervegetation und Böschungsvegetationen entstehen.
  • Erwünscht ist, dass die Besucher/innen des Hallwilersees die offiziellen und von den Gemeinden unterhaltenen Feuerstellen benutzen und Kehricht in die entsprechenden Kübel entsorgen.
  • Kanton Luzern (südlicher Teil, Mosen und Aesch): in der Naturschutzzone (dazu gehört auch die Reservatszone) ist Feuern ausserhalb rechtmässig erstellter Anlagen verboten.

Übersichtskarte Grillplätze

Reglement über die Benützung der öffentlichen Freizeitanlage Zopfgebiet

Dieses Reglement gilt für die gesamte Fläche des Zopfgebietes, Parz. Nr. 965 und Nr. 986 der Einwohnergemeinde Meisterschwanden inklusive der Wege und Plätzen sowie der Feuerstelle und Liegewiese.

Reglement über die Benützung der öffentlichen Freizeitanlage Zopfgebiet.pdf [PDF, 386 KB]