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Wahlen & Abstimmungen

Kantonales Wahlbüro / Abstimmungstermine / Resultate

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Urnenöffnungszeiten

Sonntag, 08.30 - 09.00 Uhr im Gemeindehaus Meisterschwanden, Hauptstrasse 10

Stimm- und Wahlrecht

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in Meisterschwanden wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird), kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden. 

Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen. 

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich stimmen will:

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
  • Bei der brieflichen Stimmabgaben per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Stellvertretung

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte oder die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.

Wahl- und Abstimmungsplakate

Ab 1. Januar 2021 ist an sämtlichen Kandelabern der Gemeinde jegliches Plakatieren verboten. Die Werkbetriebe sind angewiesen, sämtliche Plakate, welche die Vorgaben des Kantons wie auch die neue Regelung der Gemeinde nicht einhalten, ohne Aufforderung zu entfernen und im Werkhof einzulagern. 

Die Tafeln bzw. Plakate können dann bis spätestens 7 Tage nach dem Urnengang von den Parteien oder Kandidierenden abgeholt werden. Hierfür ist mit dem Leiter Werkbetriebe Stefan Vatter unter der Nummer 079 464 23 44 vorgängig einen Termin zu vereinbaren. Nach Ablauf der 7 Tage werden die Tafeln bzw. Plakate durch die Gemeinde entsorgt. Die Kosten hierfür können weiterverrechnet werden.