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Lebensmittelkontrollen

Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt. Die Kantone sind dafür die Vollzugsorgane.

Das eidgenössische Lebensmittelgesetz will:

  • die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen, welche die Gesundheit gefährden können;
  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen;
  • die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen schützen.

Die wichtigsten Instrumente der Lebensmittelkontrolle sind regelmässige und risikobasierte Betriebsinspektionen sowie Laboruntersuchungen.

Kontakt

Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrolle
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
Tel. 062 835 30 20
lebensmittelkontrolleNULL@ag.ch
Homepage Lebensmittelkontrolle Aargau