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Militär

Das Kreiskommando betreut im administrativen Bereich die Angehörigen der Armee vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht.

Meldepflicht

Das Dienstbüchlein verpflichtet jeden Dienstpflichtigen, Wohnortswechsel oder längere Auslandaufenthalte zu melden. Die Frist bei Adressänderungen oder Zuzug in den Kanton Aargau beträgt 14 Tage.

Kontakt

Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
Tel. 062 835 31 10
kreiskommandoNULL@ag.ch
Homepage Kreiskommando Aargau

Schiesspflicht

Die Schiesspflicht kann jeweils von April bis Ende August in einem anerkannten Schiessverein oder im Nachschiesskurs gemäss öffentlichem Aufgebotsplakat erfüllt werden.

Militärische Aufgebote

Die Daten der Rekrutenschule und der Wiederholungskurse der Truppen sind auf den Plakaten im Anschlagksaten ersichtlich. Ebenso sind die Termine auf der Homepage der Schweizer Armee abrufbar.