Geborgenheit und Sicherheit
Zeitstrahl: 1997
Integrationszentrum Stiftung Gärtnerhaus
Am 17. Juni 1997 gründeten weitsichtige Macherinnen und Macher die Stiftung Gärtnerhaus, um bereits am Anfang August den Betrieb des Integrationszentrums aufzunehmen. Sechs Stiftungsräte und fünf Mitarbeitende starteten zusammen mit acht stationären und zwölf ambulanten Bewohnerinnen und Bewohnern. Von Anfang an war die Institution in der Umgebung verankert. So spendeten 1998 sechsunddreissig Firmen und Unternehmen aus der Region ein Fahrzeug für Personen- und Materialtransport.
Ebenfalls auf die Anfangszeit zurück geht die Haltung von Tieren. Auf dem Areal wiehern Pferde, leben Esel, gackern Hühner, scharren Enten und Gänse, wedeln Hunde und hoppeln Kaninchen. Sie sind treue Gefährten der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Startkapital von 50'000 Franken stammte aus einer Spende und reichte mehr schlecht als recht.
Das Gärtnerhaus fügt sich ein in die Bemühungen nach Integration psychisch beeinträchtigter Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt, wie sie im späten 20. Jahrhundert forciert wurden. In der Anfangsphase standen Personen mit einem Suchtproblem im Fokus des Gärtnerhauses: Die offenen Drogenszenen am Platzspitz und am Letten in Zürich hatten der Bevölkerung in 80er- und 90er-Jahren deutlich vor Augen geführt, dass reine Prohibition und Repression nicht funktionierten. Bereits seit der Jahrtausendwende fand vermehrt Klientinnen und Klienten mit psychischen Beeinträchtigungen Halt im Gärtnerhaus.
Auf dem Fundament der Strohindustrie
Apropos «Gärtnerhaus»: Als sich Meisterschwanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert zu einem Zentrum der Schweizer Geflechtindustrie entwickelte, liessen die Industriellenfamilien Fischer neben den Fabrikbauten herrschaftliche Villen bauen und standesgemässe Gärten anlegen. Den Standort bestimmte der Dorfbach, dessen Wasserkraft die Maschinen antrieb und die Fabriksäle beleuchtete. Das heutige «Gärtnerhaus» entstand 1930 als Nebengebäude der Jugendstilvilla des Familienzweigs Fischer-Weber gleichzeitig mit einem chinesischen Teehaus. Obwohl die gesamte Parkanlage nach dem Untergang der Strohindustrie und dem Tod der letzten Familienangehörigen aufgeteilt wurde, behielt das Quartier weitgehend seinen ursprünglichen Charakter. Ein Grossteil der ursprünglichen Bepflanzung, namentlich der Baumbestand, und die verschiedenen Bauten prägen bis heute. Zum grossen Glück für das Dorf und die Institution konnte die Stiftung Gärtnerhaus 2004 das namensgebende «Gärtnerhaus» mit den einladenden Grünflächen und den Tiergehegen erwerben.
Es war Benny Stutz (1944–2023), der die Gründung des «Gärtnerhauses» vorantrieb und bis 2014 die Stiftung leitete. Bis der vormalige Gastrounternehmer zurücktrat, war sein Lebenswerk zum zweitgrössten Integrationszentrum im Kanton Aargau angewachsen, in dem 42 Angestellte und 100 Betreute in eigenen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben einen jährlichen Umsatz von 1,3 Millionen erarbeiteten. Damals lebten 66 Menschen in elf Wohngruppen, die in Meisterschwanden, Fahrwangen und Sarmenstorf angesiedelt waren. Von dort kamen sie zur Arbeit in den verschiedenen Betriebszweigen und trugen zum Erfolg der KMU bei.
«Einander helfen»
«Einander helfen», so lautete 2022 das Thema des Jubiläumsjahres. Sich gegenseitig zu stützen und zu unterstützen, gehört seit der Gründung zu den grundsätzlichen Werten der Stiftung Gärtnerhaus, wie verschiedene Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter der ersten Stunde bestätigen.
Eine weitere Grundhaltung ist die solide und qualitativ hochwertige Arbeit, die sich in der breiten Produktepalette niederschlägt, ob in der Boutique Eigenwerk, im Restaurant Kochtopf oder in den anderen Werkstätten. Hier haben die rund 80 Klientinnen die Möglichkeit, ihre Ideen und Pläne in geschützten Arbeitsbereichen umzusetzen, während sie in betreuten Wohngruppen die nötige Geborgenheit und Sicherheit finden. Gemeinsam mit den gut 40 Mitarbeitenden bilden sie eine Lebensgemeinschaft, die aus dem Kanton Aargau nicht mehr wegzudenken ist. Die Zusammenarbeit zugunsten der ambulanten und stationären Klienten mit psychischen Herausforderungen ist mit klaren Leistungsvereinbarungen zwischen kantonalen Stellen und Institution geregelt.