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Baugesuchsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Elektronischer Baubewilligungsprozess «eBau Aargau»

Mit «eBau Aargau» kann der ganze Baubewilligungsprozess vom Gesuchstellenden über die Gemeinde bis zum Kanton durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Ziel ist eine benutzerfreundliche, medienbruchfreie elektronische Dienstleistung, welche sowohl den Gesuchstellenden, als auch den Gemeinden und dem Kanton einen Mehrwert bringt.

Hier geht’s zur Eingabe des elektronischen Baubewilligungsprozess "eBau Aargau":

Baugesuch online einreichen (eBau Aargau)

Die Voraussetzung, um auf «Mein Konto» im zentralen Onlineschalter ein Baugesuch einzureichen, ist die Registrierung und die Erstellung eines Privatkontos

eBau Prozess

Der Eingabeprozess funktioniert mit einer logischen Benutzerführung. Sie erfassen Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.

Ist das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen, kann das Baugesuch elektronisch eingereicht werden.

Hinweise

Die Baugesuchsunterlagen sind grundsätzlich als PDF-Datei und Fotos im JPEG-Format im Onlineschalter von eBau Aargau hochzuladen. Die Pläne sind als Einzeldokumente hochzuladen.

Das elektronische Baugesuch (inkl. sämtlichen Unterlagen) hat den papierenen Exemplaren zu entsprechen.

Die Eingabequittung muss von allen aufgeführten Parteien an der entsprechenden Stelle unterzeichnet werden.

Die auf dem Unterschriftenblatt Unterzeichnenden haben Kenntnis von den massgebenden Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen und bestätigen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind. Die Unterschriften gelten als verbindliche, zustimmende Kenntnisnahme von Inhalten des Baugesuches.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren muss auch über den Online-Schalter von «eBau Aargau» erfasst werden. Für die Zustimmung aller angrenzenden Grundeigentümer/innen ist das Zusatzblatt zum Baugesuch einzureichen.

Öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage erfolgt nur noch digital unter www.meisterschwanden.ch/baugesuche-auflage. Die aktuelle Auflage finden Sie unter den News.

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