Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung
Entscheide in Bausachen sind gebührenpflichtig. Für die Behandlung von Baugesuchen und Gesuche um Vorentscheide sind einmalige Gebühren zu entrichten.
Die Gebühren werden auch geschuldet, wenn von der erteilten Baubewilligung kein Gebrauch gemacht wird oder das Gesuch abgelehnt oder zurückgezogen wurde.