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Asylwesen

Geflüchtete Personen, die vorläufig aufgenommen werden (Ausweis F – vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie Personen mit Schutzstatus S) werden den Gemeinden vom Kantonalen Sozialdienst zugewiesen. Alle Gemeinden im Kanton sind verpflichtet, entsprechend des Anteils ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen. Bei den Gemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht nicht oder ungenügend nachkommen, wird eine Ersatzvornahme, bei der die real entstehenden Kosten pro Tag und pro asylsuchender Person verrechnet werden, durchgesetzt.

Die geflüchteten Personen werden in der Gemeinde Meisterschwanden im Bürgerheim am Schachenweg sowie in verschiedenen, von der Gemeinde angemieteten Unterkünften, untergebracht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste, Tel. 056 676 66 61.


Zuständige Abteilung