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Energienachweis

Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.

Mit dem energetischen Nachweis sind das kantonale Hauptformular sowie die entsprechenden technischen Formulare und Beilagen einzureichen.

Das Formular kann auf der Homepage des Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie, heruntergeladen werden.

Als Ansprechspartner betreffend Energienachweis können Sie sich an folgende Adresse wenden:

Kohli + Partner Kommunalplan AG
Gewerbering 12
5610 Wohlen
Telefon 056 621 93 91
infoNULL@kohli-partner.ch
www.kohli-partner.ch