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Bienenhaltung Subventionierung

Die Gemeinde Meisterschwanden richtet freiwillig einen jährlichen Beitrag von CHF 30 pro Bienenvolk aus. Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die am kantonalen Stichtag für die Bienenerhebung (aktuell 15. März) Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Meisterschwanden stationiert haben. In Meisterschwanden wohnhafte Imkerinnen und Imker, die keine Bienenvölker in Meisterschwanden stationiert haben, können keinen Anspruch geltend machen. Nachträgliche Veränderungen / Mutationen während des Jahres werden für die Subventionsauszahlungen nicht berücksichtigt.

Die Subventionszahlung ist durch den Imker / die Imkerin bis spätestens 30. April des Subventionsjahres mittels Kopie des kantonalen Bienenerhebungs-Formulars bei der Abteilung Finanzen Meisterschwanden anzumelden. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die termingerechte Gesuchseinreichung liegt ausschliesslich bei den bezugsberechtigten Imkern.