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Mietzinsrichtlinien

Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beantragen oder bereits beziehen, sind verschiedene Regeln einzuhalten. Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt, die Gesundheit und das Wohnen zusammen.

Gemäss SKOS-Richtlinien kann die Gemeinde individuell die Höhe der Mietzinse je nach Haushaltsgrösse festlegen. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Meisterschwanden umziehen und Sie bereits Sozialhilfeleistungen bezogen haben, sind Sie verpflichtet, beim neuen Mietvertrag die Richtlinien von Meisterschwanden einzuhalten. Wenn Sie einen neuen Antrag auf Sozialhilfeleistungen einreichen und Ihr Mietzins über den Richtlinien liegt, werden die effektiven Wohnkosten nur bis zum nächsten Kündigungstermin akzeptiert. Bei einer vertraglich festgesetzten längeren Mietdauer muss ein Nachmieter gesucht werden.

Merkblatt Mietzinsrichtlinien, gültig ab 01.01.2021.pdf [pdf, 251 KB]