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Informationsblatt Inventarisationsverfahren

Die Erbberechtigten treten in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Sie müssen deshalb die ausstehenden Steuererklärungen der verstorbenen Person ausfüllen und einreichen. Dies gilt auch für die unterjährige Steuererklärung der verstorbenen Person.

Infoblatt Inventarisationsverfahren.pdf [pdf, 30 KB]