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Leerwohnungszählung

Alle Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leerstehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2024 leerstehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2024 den Einwohnerdiensten Meisterschwanden, Tel. 056 676 66 66, einwohnerdiensteNULL@meisterschwanden.ch, zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich.