Navigieren in Meisterschwanden

Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

André Afentoulidis hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission bei der Gemeindeabteilung des Kantons eingereicht. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 9. Juni 2024 angesetzt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.

Für die Ersatzwahl in die Finanzkommission ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30a GPR) nicht ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet, nur falls nötig, statt.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Meisterschwanden bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahlbüro Meisterschwanden