Kurz vor der Pensionierung?
Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihre AHV-Rente mit 65 Jahren automatisch erhalten werden?
Dann sind Sie zwar in guter Gesellschaft, liegen mit Ihrer Annahme jedoch falsch. Der Mythos, dass die AHV-Rente automatisch ausbezahlt wird, hält sich hartnäckig. Da Sie selbst bestimmen können, wann Sie sich pensionieren lassen möchten, braucht es unbedingt eine schriftliche Anmeldung bei Ihrer Ausgleichskasse, am besten 5 – 6 Monate im Voraus.
Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SVA Aargau oder bei den Sozialen Diensten Meisterschwanden.