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Änderung Hundeverordnung

Per 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung im Kanton Aargau in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Hundekontrolle im Überblick:

  • Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Zuzüger aus anderen Kantonen / aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxe verrechnet noch zurückgezahlt – Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
  • Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind neu taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

Merkblatt Hund

Hundeverordnung Aargau