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Zinsregelung Steuerjahr 2024

Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vergütungszins von neu 0.75 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen für zu spät eingegangen Zahlungen. Für jede Zahlung, die Sie vor dem 31. Oktober 2024 für das Steuerjahr 2024 leisten, erhalten Sie tagesgenau abgerechnete Vergütungszinsen. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.