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Anpassung Steuerrechnung

Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)?

Kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. Bitte beachten Sie: Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden.

Wenn die provisorische Rechnung zu hoch ist bzw. nicht angepasst und nur teilweise bezahlt wird, kann dies eine gebührenpflichtige Mahnung und allenfalls eine Betreibung auslösen.