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Steuererklärung 2023

Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2024 und juristischer Personen bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.

Fristerstreckung
Hier können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen „Code“ oder Ihr Geburtsdatum. Der Code ist auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.

Mahngebühren
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden im Kanton Aargau folgende Gebühren erhoben:

• Erste Mahnung: CHF 35
• Zweite Mahnung: CHF 50

Haben Sie Fragen? Die Abteilung Steuern gibt Ihnen gerne Auskunft. Unter www.ag.ch/steuern finden Sie weitere nützliche Informationen wie Merkblätter, Lohnausweisformular usw.