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Zuzug

Personen, die nach Meisterschwanden umziehen, haben sich vorgängig bei Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden. Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Pass / Identitätskarte
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)

Ausländische Staatsangehörige EU / EFTA

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
  • Arbeitsvertrag

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Abmeldebescheinigung der letzten Schweizer Wohngemeinde
  • Familienbüchlein / -ausweis
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (beim Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kanton)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
  • Arbeitsvertrag
  • Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kanton)

WochenaufenthalterInnen

  • Heimatausweis der Einwohnerdienste des Wohnortes
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)

HundehalterInnen

  • Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis
    (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer)
  • Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.

Zuständige Abteilung