Aktenauflage
Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2025
Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei auf und ist zudem auf der Website einsehbar.
Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2025
Antrag
Genehmigung Protokoll der letzten Versammlung vom 13. November 2025
2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2025
Der Rechenschaftsbericht 2025 des Forstbetriebes Lindenberg liegt während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei auf und ist zudem auf der Website einsehbar.
Rechenschaftsbericht 2025 des Forstbetriebes Lindenberg
Antrag
Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht 2025 des Forstbetriebes Lindenberg
3. Genehmigung Jahresrechnung 2025

OBG Broschüre Rechnung 2025
FIKO Rechnungsprüfung 2025, Bestätigungsbericht
Bericht Bilanzprüfung 2025
Antrag
Genehmigung Rechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Meisterschwanden
4. Verschiedenes
Unter diesem Traktandum informiert der Gemeinderat über Projekte und bevorstehende Anlässe.
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung
1. Protokoll a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Mai 2026
Das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung liegt während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei auf und ist zudem auf der Website einsehbar.
Protokoll a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Mai 2026
Antrag
Genehmigung Protokoll der letzten Versammlung vom 6. Mai 2026
2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2025
Der Rechenschaftsbericht 2025 liegt während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei auf und ist zudem auf der Website einsehbar.
Antrag
Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht 2025
3. Genehmigung Jahresrechnung 2025
Die nachfolgenden Ausführungen und Grafiken stellen einen Auszug aus der Jahresrechnung dar. Die detaillierte Jahresrechnung kann ebenfalls elektronisch abgerufen oder in Papierform bei der Gemeindekanzlei Meisterschwanden bezogen werden.
Erläuterungen zu den Verwaltungsabteilungen
0 Allgemeine Verwaltung

Mehraufwände im Wesentlichen auf Grund der interimistischen Anstellung des Leiters Finanzen und der Verwaltungsanalyse durch ein externes Beratungsbüro. Höhere Einnahmen im Zusammenhang mit abgeschlossenen Baugesuchen gegen Ende 2025.
Die 2024 gestiegenen IT-Kosten schlagen sich auf alle Abteilungen nieder. Der Kostenanstieg konnte 2025 gebremst werden.
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Im Jahr 2025 wurde der interne Kostenverteiler der Löhne (Abteilung Allgemeines Rechtswesen) neu geregelt und den aktuellen Verhältnissen angepasst. Dadurch ergeben sich im Vergleich zu früheren Perioden entsprechende Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen, ohne dass sich die Gesamtkosten der Gemeinde verändern.
2 Bildung

Die Schülerzahlen haben einen direkten Einfluss auf die Kosten im Bereich Bildung. Die Beiträge an den Kanton und die Standortgemeinden Seengen und Fahrwangen fallen ins Gewicht und sind nicht beeinflussbar.
Die vom Grossen Rat beschlossenen Teuerungsanpassungen bei den Löhnen der Lehrpersonen wirken sich auf den Aufwand aus.
Im Rechnungsjahr 2025 wurde die im Jahr 2024 zugunsten der Kreismusikschule gebildete Rückstellung über CHF 120'000 vollständig aufgelöst. Dadurch ergibt sich eine signifikante Besserstellung gegenüber dem Budget.
3 Kultur, Sport und Freizeit

Durch einen Minderaufwand an Stunden des Werkdienstes auf den Freizeitanlagen wird eine kleinere Abweichung zum Budget verzeichnet.
4 Gesundheit

Die Restkosten für Pflegeheime, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich, weichen deutlich vom Budget sowie von der Rechnung 2024 ab. Diese Abweichung ist auf die Anzahl der zu pflegenden Personen sowie auf deren jeweilige Pflegestufe zurückzuführen. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist die Anzahl der unterstützten Personen höher, was die Differenz wesentlich erklärt. Dieser Bereich stellt einen der grössten Kostenblöcke im Gemeindehaushalt dar und kann von der Gemeinde in keiner Weise beeinflusst werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist zudem davon auszugehen, dass die Kosten in diesem Bereich voraussichtlich weiter stark ansteigen werden.
Die Gesamtkosten der Spitex Oberes Seetal sind gestiegen, wodurch sich auch der Kostenanteil der Gemeinde Meisterschwanden erhöht hat. Neben Meisterschwanden sind auch die Gemeinden Bettwil, Fahrwangen und Sarmenstorf am Zweckverband beteiligt. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zu 75 Prozent auf Grundlage der effektiv geleisteten Stunden und zu 25 Prozent anteilsmässig nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Da die Akontorechnung für das 4. Quartal 2024 verspätet gestellt wurde, konnten im Rechnungsjahr 2024 lediglich drei Tranchen verbucht werden, während im Jahr 2025 insgesamt fünf berücksichtigt werden mussten.
5 Soziale Sicherheit

Der Pilotbetrieb der Jugendarbeit war ursprünglich bis Ende Juli 2025 vorgesehen und wurde durch die Beschlüsse der fünf Gemeinderäte um ein Jahr bis Juli 2026 verlängert. Im Verlauf der Pilotphase zeigte sich jedoch, dass die Erwartungen der Gemeinde Meisterschwanden in verschiedenen Punkten nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Insbesondere wurde die Präsenz der Jugendarbeit in Meisterschwanden als zu gering wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Meisterschwanden entschieden, den Pilotbetrieb vorzeitig zu beenden und das Projekt nicht in einen regulären Betrieb zu überführen. Das neue Projekt der Jugendarbeit wird an der Gemeindeversammlung vom 12. November 2026 traktandiert.
Im Budget wurde bei den Mietkosten im Asylbereich von einer deutlich tieferen Belastung ausgegangen. Grundlage dieser Annahme war, dass die Asylsuchenden bereits ab Anfang 2025 ganzjährig im sanierten Bürgerheim untergebracht werden könnten. Aufgrund verschiedener Umstände verzögerte sich der Bezug jedoch, sodass das Bürgerheim erst im September 2025 genutzt werden konnte.
In der Zwischenzeit mussten weiterhin Privatwohnungen und Häuser angemietet werden. Diese Übergangslösung führte zu höheren Miet- und insbesondere Nebenkosten als ursprünglich geplant. Entsprechend weichen die effektiven Aufwendungen im Jahr 2025 vom Budget ab.
Die Restkosten für die Sonderschulen (Beiträge an den Kanton) haben weiter zugenommen. Inzwischen belaufen sie sich, analog zu den Restkosten im Pflegebereich, auf knapp CHF 0,9 Mio. Auch in diesem Bereich ist die Tendenz weiterhin steigend, was den Gemeindehaushalt zusätzlich belastet und nur sehr begrenzt beeinflussbar ist.
6 Verkehr

Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Markierung des Rechtsvortritts zu verzichten. Dadurch ergibt sich in diesem Bereich eine Budgetunterschreitung von rund CHF 15’000.
Auch beim übrigen Unterhalt, insbesondere bei Heissteerungen, Markierungen und Strassenausbesserungen, wurden die Arbeiten auf das betrieblich notwendige Mass beschränkt. Die Kosten für die Schneeräumung sind zudem witterungsabhängig und fallen je nach Winterverlauf unterschiedlich hoch aus.
7 Umweltschutz und Raumordnung

Im Bereich der Wasserhonorare waren für zusätzliche Abklärungen des Seewasserwerks im Zusammenhang mit einem möglichen Bezug durch Nachbargemeinden CHF 10’000 vorgesehen. Diese Mittel mussten nicht beansprucht werden, da die vorgesehenen Abklärungen nicht im geplanten Umfang durchgeführt wurden.
Ebenfalls budgetiert war eine Position für Abklärungen, Umlegungen sowie eine mögliche Ersatzprojektierung von Wasserleitungen. Auch diese Mittel wurden im Berichtsjahr nicht benötigt.
8 Volkswirtschaft

9 Finanzen und Steuern
Beim Fiskalertrag konnte eine Zunahme der Steuereinnahmen von CHF 397‘000 im Vergleich zum Voranschlag registriert werden. Die allgemeinen Gemeindesteuern bewegen sich insgesamt im Rahmen der Erwartungen und liegen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Verschiebungen zwischen Einkommens- und Vermögenssteuern gleichen sich weitgehend aus. Bei den Quellensteuern konnten Mehreinnahmen verzeichnet werden.
Betrieblicher Aufwand (ohne Spezialfinanzierungen)
Der betriebliche Aufwand beläuft sich auf CHF 15’753’710 und liegt damit unter dem budgetierten Wert von CHF 16’165’900.
Der Sach- und Betriebsaufwand, welcher insbesondere den Bezug von Betriebs- und Verbrauchsmaterial, Lehrmittel, Dienstleistungen sowie den baulichen Unterhalt umfasst, weist einen Minderaufwand von CHF 257’000 aus.
Der Transferaufwand (finanzielle Leistungen an Kanton und andere Organisationen) fiel insgesamt um ca. CHF 200'000 tiefer aus als noch 2024.
Betrieblicher Ertrag (ohne Spezialfinanzierungen)
Der betriebliche Ertrag beträgt CHF 13’168‘578 und liegt damit über dem budgetierten Wert von CHF 12’492’400.
Die Einnahmen aus Gebühren für Amtshandlungen sowie aus Rückerstattungen der Sozialhilfe fielen um CHF 448’850 höher aus als budgetiert.
Finanzaufwand/Finanzertrag
Im Bereich der Finanzierung resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 194’850, während im Budget ein Überschuss von CHF 71’000 vorgesehen war. Damit fällt das Finanzierungsergebnis besser als erwartet aus und wirkt sich positiv auf das operative Ergebnis aus.
Die Abweichungen zwischen Rechnung und Budget im Bereich Finanzaufwand und Finanzertrag sind hauptsächlich auf buchhalterische Anpassungen zurückzuführen. Im Rahmen einer Kontrolle durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) im Dezember 2025 wurde festgestellt, dass die Verbuchungen im Zusammenhang mit dem Umbau des alten Gemeindehauses sowie dem Bürgerheim angepasst werden mussten. Die entsprechenden Korrekturen wurden anschliessend in der Jahresrechnung vorgenommen. Dabei handelt es sich ausschliesslich um buchhalterische Veränderungen, welche keinen zusätzlichen Mittelabfluss zur Folge haben.
Ergebnis
Aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert ein Ergebnis von minus CHF 2’585’132 (Budget: CHF 3’673’500). Unter Einbezug des Finanzierungsergebnisses ergibt sich ein operatives Ergebnis von minus CHF 2’390’282, was ebenfalls besser ist als der budgetierte Wert von minus CHF 3’602’500. Nach Berücksichtigung des ausserordentlichen Ertrags von CHF 204’152 schliesst die Erfolgsrechnung 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 2’186’130 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 3‘397’500, während die Rechnung 2024 einen Aufwandüberschuss von CHF 2’397’903 auswies.
Per Ende 2025 beläuft sich das Nettovermögen pro Einwohner auf CHF 2’456. Im Vorjahr betrug es CHF 3’230.
Investitionsrechnung
Bei den Investitionsprojekten kommt es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen. Insbesondere bei Tiefbauprojekten hat die Gemeinde einen beschränkten Einfluss auf den Zeitplan. Deshalb gibt es häufig grössere Budgetabweichungen.
Im Rahmen der Projektierung Eggen kam es im Berichtsjahr zu einer deutlichen Abweichung zum Budget. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zahlreiche im Jahr 2024 ausgeführte Arbeiten aufgrund der späten Rechnungsstellung erst im Folgejahr 2025 verbucht wurden.
Bilanz
Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Das Wasserwerk schliesst das Jahr mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3’089 ab. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2025 CHF 607’852.
Der Wasserpreis ist seit mindestens 5 Jahren unverändert.

Abwasserbeseitigung
Die Rechnung der Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von CHF 86’829 aus. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2025 CHF 2’236’223.
Die Abwassergebühren wurden letztmals im Jahr 2021 gesenkt.

Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft wird ein Aufwandüberschuss von CHF 8’777 ausgewiesen. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2025 CHF 126'737. Bei den Abfallgebühren erfolgte in den letzten 5 Jahren keine Anpassung.

Broschüre Jahresrechnung 2025
FIKO Rechnungsprüfung 2025, Bestätigungsbericht
Bericht Bilanzprüfung 2025
Antrag
Genehmigung Rechnung 2025 der Einwohnergemeinde Meisterschwanden
4. Musikschule; Alternativanträge zur Finanzierung Elternbeiträge ab Schuljahr 2026/27
Die Gemeinde Meisterschwanden übernahm anlässlich des Projektes «Meisti musiziert» die Elternbeiträge für den Musikunterricht vom Schuljahr 2023/24 bis und mit Schuljahr 2025/26.
An der Gemeindeversammlung vom 13. November 2025 wurde über die Einstellung des Projektes informiert und den Tarifen der Elternbeiträge der Musikschule ab Schuljahr 2026/27 wurde zugestimmt.
An der Gemeindeversammlung wurde ein Überweisungsantrag angenommen, dass der Gemeinderat alternative Modelle und deren finanziellen Auswirkungen prüfen soll:
- Begrenzung auf eine oder zwei von der Gemeinde finanzierte Dienstleistungen pro Kind.
- Sorge um hohe Kosten für Familien und um soziale Gerechtigkeit.
Die neuen Elternbeiträge ab SJ 2026/27 wurden bereits attraktiv festgesetzt. Der Kanton subventioniert die Lektionen von der 6. bis 9. Klasse. Die Gemeindeversammlung Meisterschwanden hat entschieden, die Elternbeiträge für den Musikunterricht vom Kindergarten bis zur 5. Klasse sowie nach der Schule (bis zum Alter von 20 Jahren) zu subventionieren.
Somit sind die Elternbeiträge für alle Kinder und Jugendlichen (vom Kindergarten bis 20 Jahre) einheitlich. Der Musikunterricht pro Woche kostet bei 25 Minuten Unterricht CHF 375 pro Semester und bei 40 Minuten Unterricht CHF 650 pro Semester.
Vergleich Elternbeiträge Gemeinden der Kreismusikschule Seetal:
|
|
Kiga / 1. bis 5. Klasse / Nachschule bis 20 Jahre |
6. bis 9. Klasse |
||
|
Dauer |
25 Minuten |
40 Minuten |
25 Minuten |
40 Minuten |
|
Meisterschwanden |
CHF 375 |
CHF 650 |
CHF 375 |
CHF 650 |
|
Bettwil |
CHF 450 |
CHF 720 |
CHF 230 |
CHF 480 |
|
Boniswil, Egliswil, Seengen |
CHF 495 |
CHF 790 |
CHF 355 |
CHF 620 |
|
Fahrwangen, Leutwil, Sarmenstorf |
CHF 520 |
CHF 830 |
CHF 375 |
CHF 650 |
Da der Kanton die Lektionen der 6. bis 9. Klasse subventioniert, sind die Elternbeiträge für den Musikunterricht vom Kindergarten bis zur 5. Klasse sowie nach der Schule (bis zum Alter von 20 Jahren) höher.
Meisterschwanden subventioniert als einzige Gemeinde die Elternbeiträge für Schülerinnen und Schüler des Kiga / 1. bis 5. Klasse / Nachschule bis 20 Jahre.
Überblick Kosten Musikschule
|
Remos / Schuljahr 2022/23 |
CHF 142’564 |
|
KMS / Schuljahr 2023/24 (Start «Meisti musiziert») |
CHF 227’997 |
|
KMS* / Schuljahr 2024/25 |
CHF 309’760 (= 2.575 Steuerprozent) |
* KMS = Kreismusikschule Seetal (ab 1.8.2023) / REMOS = Regionale Musikschule Oberes Seetal
Ab dem Schuljahr 2026/27 werden für beide Semester Elternbeiträge erhoben. Die Kosten der Gemeinde werden sich somit wieder reduzieren.
Statistik der Dienstleistungen per 24.04.2026:
|
Typ |
Dauer |
SuS Kiga / 1. bis 5. Klasse / Nachschule |
SuS 6. bis 9. Klasse |
Zweitinstrument |
|
Abo |
25 Minuten |
12 |
3 |
- |
|
Abo |
40 Minuten |
2 |
|
|
|
Einzelunterricht |
25 Minuten |
64 |
22 |
8 |
|
Einzelunterricht |
40 Minuten |
20 |
19 |
3 |
|
Total |
|
98 |
44 |
11 |
SuS = Schülerinnen und Schüler
Abos für SchülerInnen sind immer Schnupperabos (in der Regel 3x 25 Min.) - Für SuS Kindergarten - Oberstufe 3 bietet die KMS in der Regel keine weiterführenden Abos an. Ausnahmen sind Kinder mit speziellen Anforderungen. Abos für Erwachsene können auch 9-er Abos sein.
7 SuS aus der Unterstufe und 4 SuS aus der Oberstufe spielen ein Zweitinstrument.
Die vorgeschlagenen Alternativmodelle aus der Gemeindeversammlung sind nicht zweckmässig, nicht praktikabel und langfristig finanziell nicht tragbar. Die Ablehnung stützt sich auf folgende Gründe:
1. Hohe administrative Komplexität
Die vorgeschlagenen Modelle (z.B. teilweise Kostenübernahme, Begrenzung der Anzahl subventionierter Dienstleistungen oder individuelle Abrechnungen pro Kind) würden zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand führen:
- Jede Familie müsste individuell abgerechnet werden.
- Abgrenzungen (z.B. Schnupperangebote, Ensembles, mehrere Instrumente) wären komplex und fehleranfällig.
- Als Mitglied einer Kreismusikschule mit mehreren Gemeinden würde Meisterschwanden ein Sonderfall bleiben, was die Zusammenarbeit zusätzlich erschwert.
Der zusätzliche Verwaltungsaufwand würde voraussichtlich zusätzliche personelle Ressourcen erfordern und damit neue Kosten verursachen.
2. Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Modelle mit Teilsubventionen oder Leistungsbegrenzungen sind für Eltern schwer verständlich:
- Unklar wäre, welche Angebote vergünstigt sind und welche nicht.
- Die effektiven Kosten pro Kind wären kaum voraussehbar.
- Der Vergleich zwischen Familien wäre erschwert und könnte als ungerecht empfunden werden.
Ein klarer, einheitlicher Tarif bietet hingegen Transparenz, Planbarkeit und Akzeptanz.
3. Finanzielle Risiken für die Gemeinde
Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt „Meisti musiziert!“ haben gezeigt, dass offene oder unbeschränkte Finanzierungsmodelle zu einer starken Zunahme der bezogenen Leistungen führen können.
Alternativmodelle lassen die tatsächlichen Kosten für die Gemeinde kaum verlässlich abschätzen.
Es besteht das Risiko erneuter Kostensteigerungen, die dem Grundsatz einer nachhaltigen Haushaltsführung widersprechen.
Der Gemeinderat ist verpflichtet, die finanzielle Stabilität der Gemeinde sicherzustellen.
Anhand der verrechneten Minuten aus dem Schuljahr 2024/25 wurde berechnet, wie teuer der Musikunterricht ist. Der Minutenpreis beträgt CHF 2.28.
Bsp. Unterricht 25 Min. pro Woche
25 Minuten x 39 Lektionen pro Jahr = 975 Minuten x CHF 2.28 = 2'223 (Schulgeld)
Das Schulgeld wäre somit CHF 2'223, welches die Gemeinde übernimmt. Die Elternbeiträge belaufen sich auf CHF 750. Dies macht einen Deckungsbetrag von knapp 33 % aus.
Bsp. Unterricht 40 Min. pro Woche
40 Minuten x 39 Lektionen pro Jahr = 1’560 Minuten x CHF 2.28 = 3'556 (Schulgeld)
Das Schulgeld wäre somit CHF 3'556, welches die Gemeinde übernimmt. Die Elternbeiträge belaufen sich auf CHF 1’300. Dies macht einen Deckungsbetrag von knapp 36 % aus.
Das Schulgeld für die 11 SuS, welches ein Zweitinstrument spielen, belaufen sich auf CHF 9'900 im Jahr.
4. Gleichbehandlung und Rechtsgleichheit
Einheitliche Tarife gewährleisten die Gleichbehandlung aller Kinder und Familien.
- Sonderregelungen je nach Anzahl Dienstleistungen oder Einkommen bergen das Risiko von Ungleichbehandlung.
- Ein Einkommenstarif würde zudem umfangreiche Prüfverfahren und sensible Datenbearbeitung erfordern.
Für finanzschwächere Familien besteht gemäss Art. 6 Organisationsreglement der Kreismusikschule Seetal weiterhin die Möglichkeit, Härtefallgesuche bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen, welche individuell geprüft werden.
5. Bewährtes und verständliches Tarifsystem
Mit dem beschlossenen Modell:
- zahlen alle Kinder und Jugendlichen vom Kindergarten bis 20 Jahre den gleichen Tarif,
- wird der Musikunterricht weiterhin substanziell von der Gemeinde unterstützt,
- bleibt der Zugang zur Musikschule grundsätzlich für alle möglich.
Antrag
Ablehnung Alternativanträge zur Finanzierung Elternbeiträge ab Schuljahr 2026/27
5. Verschiedenes
Unter diesem Traktandum informiert der Gemeinderat unter anderem über den Stand der Überweisungsanträge vom 13.11.2025 zu den Themen Anschlusslösung für die Jugendarbeit, die Gemeindestrategie, Perspektiven und Optionen für den Schulstandort Eggen, Signalisation Rechtsvortritt, wie auch über weitere Projekte und bevorstehende Anlässe.
Haben Sie Fragen? Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne auch im Voraus zur Verfügung. Für Fragen zur Jahresrechnung 2025 können Sie sich direkt an Miriam Mondelli, Leiterin Finanzen, Tel. 056 676 66 62, miriam.mondelli@meisterschwanden.ch wenden.
Die Akten zu den beiden Gemeindeversammlungen liegen vom 29. Mai bis 11. Juni 2026 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.