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Weiterhin Bewässerungsverbot / Aufruf zum Wassersparen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterprognosen, die auch in den kommenden rund zehn Tagen keine nennenswerten Niederschläge erwarten lassen, bleibt die Versorgungslage angespannt. Punktuelle Gewitter können die Situation zwar vorübergehend entschärfen, führen jedoch nicht zu einer nachhaltigen Entlastung der Wasserversorgung.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung herzlich für das Verständnis, die Solidarität und den bewussten Umgang mit Wasser. Dank Ihrer aktiven Mithilfe und der Einhaltung der Einschränkungen tragen Sie wesentlich dazu bei, die Wasserversorgung in Meisterschwanden auch in der aktuellen Trockenperiode sicherzustellen.

Aus diesem Grund bleiben die am 22. Juni 2026 bzw. am 26. Juni 2026 publizierten Einschränkungen und Verbote des Wasserbezugs bis auf Weiteres in Kraft:

  • Verbot des Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen (inkl. Rasen- und Sportplatzflächen der Gemeinde). Sämtliche Bewässerungssysteme sind ausser Betrieb zu nehmen.
  • Das Bewässern von Gemüsebeeten, Bäumen, Sträuchern, Balkonpflanzen und Gräber ist nur sparsam und gezielt zulässig. Erlaubt ist insbesondere das Giessen mit Giesskanne. Nicht zulässig ist der Einsatz von Rasensprengern, Regnern und vergleichbaren Bewässerungsanlagen.
  • Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Zisternen, Regenwassertanks, Teichen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz. Ausgenommen ist die Zugabe der zur Abwendung von Leiden oder Tod von in Teichen gehaltenen Tieren unbedingt notwendigen Mindestmenge Wasser, sofern keine andere Wasserquelle (Regenwasser, Brunnenwasser) zur Verfügung steht.
  • Verbot der Reinigung von Fahrzeugen (privat wie gewerblich), Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz, soweit dies nicht aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist.
  • Verbot des Betriebs von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz. Die Gemeinde Meisterschwanden betreibt aktuell keine öffentlichen Brunnen, die aus dem Trinkwassernetz gespiesen werden.
  • Gewerbliche Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken.
  • Der Bezug von Trinkwasser für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen wird untersagt. Ausgenommen sind Tropfbewässerungen im Ausnahmefall, die durch den Gemeinderat separat bewilligt werden.

Der Bevölkerung wird empfohlen, den Wasserverbrauch über die verfügten Massnahmen hinaus freiwillig zu reduzieren.

Widerhandlungen gegen Bestimmungen des Wasserreglements Meisterschwanden sowie gegen diese Anordnungen des Gemeinderats werden gemäss § 25 Wasserreglement i.V.m. § 3 des Polizeireglements mit einer Busse bestraft.

Sobald die Massnahmen aufgehoben werden, wird die Bevölkerung wieder informiert.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:  
Brunnenmeister / Werkbetriebe Meisterschwanden 079 464 23 44
Gemeindekanzlei Meisterschwanden 056 676 66 66