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Kanton Aargau erlässt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Gemäss Mitteilung des Departements Gesundheit und Soziales verfügt dieses ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr:

  • Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.

Medienmitteilung Kanton Aargau

Merkblatt "Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot" (Gefahrenstufe 5 von 5)