Kanton Aargau erlässt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Gemäss Mitteilung des Departements Gesundheit und Soziales verfügt dieses ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr:
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Medienmitteilung Kanton Aargau
Merkblatt "Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot" (Gefahrenstufe 5 von 5)