Subvention Kinderbetreuung
Am 1. August 2016 ist das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft getreten, welches seit dem 1. August 2018 umgesetzt wird. Als kommunale Grundlage dient das Kinderbetreuungsreglement. Das Kinderbetreuungsgesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die untenstehenden gesetzlichen Grundlagen regeln die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung.
Gesetzliche Grundlagen Gemeinde Meisterschwanden
Verordnung über die Unterstützungsbeiträge an Eltern (Tarifordnung)
Richtlinien Strukturqualität (Betriebsbewilligung Kinderkrippen, Tagesstrukturen und Tagesfamilien)
Gesuch Unterstützungsbeiträge
Antrag um Unterstützungsbeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung
Formular Betreuungsumfang pro Kind