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Feuerwerk / Himmelslaternen

Sonderregelung in der Gemeinde Meisterschwanden in Bezug auf § 16 Abs. 1 Polizeireglement Lenzburg: "Das Abfeuern von Feuerwerk aller Kategorien, das Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlich frei fliegenden Heissluftballonen sowie der Einsatz von Skybeamern, Laser-Scheinwerfern, Reklamescheinwerfern und ähnlichen künstlichen, himmelwärts gerichteten Lichtquellen ist verboten. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen erlassen, wenn diese im öffentlichen Interesse der Gesamtbevölkerung stehen, namentlich Bundesfeier, Dorffest, Jugendfest und ähnliche Veranstaltungen." 

Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen sowie Sprengungen sind bewilligungspflichtig.

Zu beachten sind die allgemein geltenden Sicherheitsmassnahmen. Der Gemeinderat oder die kantonalen Behörden können bei extremer Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk verbieten.

Feuerwerke auf dem Hallwilersee

Bei Feuerwerken auf dem Hallwilersee wird eine nautische Bewilligung des Kantons benötigt.


Zuständige Abteilung

open positions