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Wirtetätigkeit

Meldung Einzelanlass

Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern diese als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint.

Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung mit dem Formular "Meldung Einzelanlass" an die Gemeinde Meisterschwanden zu erfolgen. Bitte lesen Sie dazu das Merkblatt Wirtetätigkeit durch.
  
Weitere Links
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht

Merkblatt für öffentliche Filmvorführungen

Merkblatt "Temporäre Veranstaltungen (AGV)

Passivraucherschutz

Schall und Laser bei Veranstaltungen

Jugendschutz Aargau

Hilfsmittel Sicherheitskontrolle / Verwendung Gasgrill


Wirten / Gastwirtschaft mit und ohne Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Für die Bewilligung der Wirtetätigkeit gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist der Gemeinderat zuständig. Die Kleinhandelsbewilligung für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen wird durch das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, ausgestellt. Das Meldeformular kann hier heruntergeladen werden.


Zuständige Abteilung