Wirtetätigkeit
Meldung Einzelanlass
Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern diese als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint.
Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung mit dem Formular "Meldung Einzelanlass" an die Gemeinde Meisterschwanden zu erfolgen. Bitte lesen Sie dazu das Merkblatt Wirtetätigkeit durch.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht
Merkblatt für öffentliche Filmvorführungen
Merkblatt "Temporäre Veranstaltungen (AGV)
Schall und Laser bei Veranstaltungen
Hilfsmittel Sicherheitskontrolle / Verwendung Gasgrill
Wirten / Gastwirtschaft mit und ohne Ausschank und Verkauf von Spirituosen
Für die Bewilligung der Wirtetätigkeit gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist der Gemeinderat zuständig. Die Kleinhandelsbewilligung für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen wird durch das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, ausgestellt. Das Meldeformular kann hier heruntergeladen werden.