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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen, sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden. Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und Ende Oktober, jederzeit aber auch auf Bedarf, zu erfolgen.

Merkblatt Sträucher und Hecken im Gemeindestrassenbereich

Merkblatt Sicht an Knoten und Ausfahrten von der Abteilung Tiefbau Kanton Aargau

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