Navigieren in Meisterschwanden

Bestätigung Kindesanerkennung

Die Bestätigung der Kindsanerkennung zeigt die anerkannte Vaterschaft (bei nicht verheirateten Personen) Ihres Kindes auf. Die eigentliche Kindesanerkennung muss jedoch zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt vor Ort bereits erfolgt sein.