Bienenhaltung Subventionierung
Die Gemeinde Meisterschwanden richtet freiwillig einen jährlichen Beitrag von CHF 30 pro Bienenvolk aus. Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Meisterschwanden stationiert haben. In Meisterschwanden wohnhafte Imkerinnen und Imker, die keine Bienenvölker in Meisterschwanden stationiert haben, können keinen Anspruch geltend machen.
Die Subventionszahlung ist durch den Imker / die Imkerin mittels Kopie des Bienenerhebungs-Formulars bei der Abteilung Finanzen Meisterschwanden anzumelden.