Steuererklärung ausfüllen
Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember ihren Wohnsitz in Meisterschwanden hatten. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember befand. Bei Heirat, Scheidung oder Trennung ist der Zivilstand am 31. Dezember massgebend.
Personen, welche volljährig geworden sind, haben in diesem Jahr erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Tipps (Steuerwissen für Jugendliche) finden Sie unter www.steuern-easy.ch.
Mit der neuen Lösung eTAX AARGAU erledigen Sie Ihre Steuererklärung einfach, sicher und direkt im Browser – ohne Installation einer Software. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen der Abteilung Steuern ein. Je schneller Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die Veranlagung mit der definitiven Abrechnung erfolgen.
Die Abteilung Steuern dankt Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.