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Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Gefahr) heruntergestuft

Beurteilung der aktuellen Lage (Hitze und Trockenheit)
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.

Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des be­dingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

Aufhebung des bedingten Feuerverbots
Der KFS AG hat, gestützt auf die obigen Ausführungen und in Absprache mit den genannten Experten, dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales den Antrag gestellt, das seit 27. August 2026 geltende bedingte Feuerverbot aufzuheben.

Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Um­gang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3.

Die Aufhebung des bedingten Feuerverbots gilt ab dem 16. September 2026, 12.00 Uhr.

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit; Gefahrenstufe 3 von 5