So beugen Sie Lücken in Ihrer AHV vor
Ein unbezahlter Urlaub, eine frühzeitige Pension oder die Pflege von Angehörigen: Es gibt viele Gründe, warum Menschen unter 65 nicht arbeiten. In vielen Fällen sollten Sie auch in dieser Situation Sozialversicherungsbeiträge zahlen, damit die AHV-Rente später nicht geringer ausfällt.
Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige sind verpflichtet, sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anzumelden. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern. Wer sich mit Verspätung anmeldet, riskiert Verzugszinsen.
Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1'028 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Ein Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften befreit nicht von der Beitragspflicht als Nichterwerbstätige.
Die SVA Aargau (www.sva-aargau.ch) erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.