Betreuungsgutschriften
Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person? Dann haben Sie eventuell Anspruch auf Betreuungsgutschriften.
Betreuungsgutschriften sind Gutschriften auf Ihrem Konto bei der Sozialversicherung. Die AHV berücksichtigen sie bei der Berechnung der Alters- und Invalidenrente. Sie können zu einer höheren Rente führen.
Auskünfte und Antrag
Für Betreuungsgutschriften melden Sie sich jährlich an. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnsitz der betreuten Person. Innerhalb von 5 Jahren können Sie den Antrag einreichen. Danach verjährt der Anspruch. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SVA Aargau (www.sva-aargau.ch).