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Provisorische Steuern 2026 – Fälligkeit

Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2026 sind bis 31. Oktober 2026 zu bezahlen. Ab 1. November 2026 wird ein Verzugszins von 4.5 % in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Falls Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, bitten wir Sie mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 676 66 62 oder finanzen@meisterschwanden.ch) Kontakt aufzunehmen.

Für Raten und Stundungen werden keine Gebühren erhoben.