Verbot der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten
Im Kanton Aargau ist die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten verboten. Dieses Verbot gilt ausnahmslos; auch Automaten mit Alterskontrolle sind nicht zulässig.
Gemäss dem Gastgewerbegesetz können Gemeinden bei Verstössen Bussen von bis zu CHF 2'000 aussprechen.
Wir bitten alle Betreiberinnen und Betreiber sowie die Bevölkerung, diese gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.