Meldung als Tagesfamilie
Eine Person oder Familie, die Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls sie Kinder unter 12 Jahren betreut und die Betreuung gegen Entgelt erfolgt. Die Gemeinde hat gesetzlich den Auftrag, das Tagespflegeverhältnis zu beaufsichtigen.
Nicht als Tageskinder gelten eigene Kinder, Kinder, deren Eltern zum engeren Verwandtenkreis gehören, Kinder, welche zu Besuch weilen oder Kinder, die ausschliesslich den Mittagstisch (11.30 – 13.30 Uhr) besuchen.
Das Meldeformular für Tagesfamilien kann im Online-Schalter heruntergeladen und an die Sozialen Dienste eingereicht werden.