Aufruf zum Wassersparen / Bewässerungsverbot
Aufgrund anhaltender Trockenheit ist die Versorgungslage angespannt; Durch den hohen Bezug kann das Grundwasser nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff angereichert werden. Die Manganwerte nähern sich dem gesetzlichen Grenzwert. Trotz Sparaufruf vom 22. Juni 2026 konnte der Wasserverbrauch nicht ausreichend gesenkt werden. Als Folge sind weitere Einschränkungen notwendig.
Gestützt auf § 18 des Wasserreglements Meisterschwanden wird der Wasserbezug ab dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz vom Gemeinderat ab Freitag, 26. Juni 2026, ab 17.00 Uhr, wie folgt eingeschränkt:
- Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen ist verboten (inkl. Rasen- und Sportplatzflächen der Gemeinde). Sämtliche Bewässerungssysteme müssen abgeschaltet werden.
- Das Bewässern von Gemüsebeeten, Bäumen, Sträuchern, Balkonpflanzen und Gräber ist nur sparsam und gezielt zulässig. Erlaubt ist insbesondere das Giessen mit Giesskanne. Nicht zulässig ist der Einsatz von Rasensprengern, Regnern und vergleichbaren Bewässerungsanlagen.
- Das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Zisternen, Regenwassertanks, Teichen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. Ausgenommen ist die Zugabe der zur Abwendung von Leiden oder Tod von in Teichen gehaltenen Tieren unbedingt notwendigen Mindestmenge Wasser, sofern keine andere Wasserquelle (Regenwasser, Brunnenwasser) zur Verfügung steht.
- Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten, soweit dies nicht aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist.
- Der Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. Die Gemeinde Meisterschwanden betreibt aktuell keine öffentlichen Brunnen, die aus dem Trinkwassernetz gespiesen werden.
- Gewerbliche Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken.
- Der Bezug von Trinkwasser für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen wird untersagt. Ausgenommen sind Tropfbewässerungen im Ausnahmefall, die durch den Gemeinderat separat bewilligt werden.
Widerhandlungen gegen Bestimmungen des Wasserreglements Meisterschwanden sowie gegen diese Anordnungen des Gemeinderats werden gemäss § 25 Wasserreglement i.V.m. § 3 des Polizeireglements mit einer Busse bestraft.
Sobald die Massnahmen aufgehoben werden, wird die Bevölkerung wieder informiert.
| Für Fragen wenden Sie sich bitte an: | |
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| Brunnenmeister / Werkbetriebe Meisterschwanden | 079 464 23 44 |
| Gemeindekanzlei Meisterschwanden | 056 676 66 66 |