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Prüfung Anspruch auf Ergänzungsleistungen / Vergütung von krankheits- und behinderungsbedingten Kosten der Ergänzungsleistung

Falls die IV- oder AHV-Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) geprüft werden. Die EL vergüten ausserdem Kosten, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung entstanden sind und von keiner Versicherung übernommen wurden.

Folgende Kosten werden vergütet:

  • Kostenbeteiligung an den Leistungen der Krankenkassen (Selbstbehalt und Franchise)
  • Einfache und zweckmässige zahnärztliche Behandlungen
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
  • Hilfsmittel, Diäten und Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren

Das Gesuch um Kostenübernahme muss bei der SVA Aargau oder auf der SVA-Zweigstelle der Gemeinde beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.sva-ag.ch.

Ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie auf der Webseite www.ahv-iv.ch prüfen.