Verbrennen von Abfällen im Freien
Das Verbrennen von Abfällen im Garten, in Feuerstellen oder im Cheminée ist nicht erlaubt. Grundsätzlich darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden. Materialien wie Paletten, Möbel, Bauholz oder anderes behandeltes oder verleimtes Holz gelten als Abfall und dürfen nicht verbrannt werden. Beim Verbrennen solcher Materialien entstehen Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit belasten. Abfälle müssen deshalb über die reguläre Entsorgung abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau unter "Feuern im Freien".