Ergebnis Urnenabstimmung "Referendum Budget 2026 mit Steuerfuss von 70%"
| Anzahl Stimmberechtigte | 2'331 |
| Eingelangte Stimmzettel | 1'651 |
| ./. davon leer | 2 |
| ./. davon ungültig | 0 |
| Gültige Stimmzettel | 1'649 |
| JA-Stimmen | 484 |
| NEIN-Stimmen | 1'165 |
Protokoll Urnenabstimmung (detailliert) im PDF
Somit wurde dem Referendum zugestimmt und das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 70 % abgelehnt. Das Budget mit Steuerfuss muss der Gemeindeversammlung innert 60 Tagen zur erneuten Beschlussfassung unterbreitet werden. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 6. Mai 2026 statt.
Bei einer erneuten Ablehnung legt der Regierungsrat das Budget und den Steuerfuss fest.
Bevor nicht ein rechtskräftig verabschiedetes Budget 2026 vorliegt, dürfen gemäss Gemeindegesetz nur die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben getätigt werden. Der budgetlose Zustand hält weiterhin an.
Abstimmungsbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses schriftlich und eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Meisterschwanden