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Wirtetätigkeit

Meldung Einzelanlass

Vereine und Organisationen, welche einen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, benötigen kein Patent eines ortsansässigen Gastwirtes mehr. Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung mit dem Formular "Meldung Einzelanlass" an die Gemeinde Meisterschwanden zu erfolgen. Bitte lesen Sie dazu das Merkblatt Wirtetätigkeit durch.
  
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht

Merkblatt für öffentliche Filmvorführungen

Merkblatt Feste / Anlässe / Veranstaltungen (AGV)

Merkblatt Dekorationen (AGV)

Merkblatt Feuerwachen (AGV)

Merkblatt Temporäre Veranstaltungen (AGV)

Passivraucherschutz

Schall und Laser bei Veranstaltungen

Homepage Jugendschutz Aargau

Hilfsmittel Sicherheitskontrolle / Verwendung Gasgrill


Wirten / Gastwirtschaft mit und ohne Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Für die Bewilligung der Wirtetätigkeit gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist der Gemeinderat zuständig. Die Kleinhandelsbewilligung für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen wird durch das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, ausgestellt. Das Meldeformular kann hier heruntergeladen werden.


Zuständige Abteilung