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Schutzräume und Leistung Ersatzabgabe

Bei Neubauten müssen Schutzräume erstellt werden. Diese Regelung gilt für Wohnhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegeheime.

In Neubauten von Wohnhäusern mit mehr als 38 Zimmern (respektive ab 25 Schutzplätzen) ist es obligatorisch, einen Schutzraum zu erstellen. Ausnahmefälle sind Bauten, bei denen aus bautechnischen Gründen (z.B. ohne Kellergeschoss) keine Schutzräume gebaut werden können. Gemeinden mit genügend vollwertigen Schutzräumen, das heisst mit einem Deckungsgrad von über 110%, können beim Kanton die Befreiung vom Schutzraumbau beantragen. Nach der Bewilligung bezahlen die Bauherren einen Ersatzbeitrag in der Höhe von CHF 400 pro erforderlichem Schutzplatz.