Brandschutzgebührentarif
Die Gemeinde erhebt für die Behandlung von Brandschutzgesuchen und für Brandschutzkontrollen pro Gesuch bzw. Gebäude oder Anlage Gebühren, deren Höhe sich im einzelnen nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand richtet.
Die Gemeinde erhebt für die Behandlung von Brandschutzgesuchen und für Brandschutzkontrollen pro Gesuch bzw. Gebäude oder Anlage Gebühren, deren Höhe sich im einzelnen nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand richtet.