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Meldung als Tagesfamilie

Eine Person oder Familie, die Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls:

  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut und
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Nicht als Tageskinder gelten:

  • eigene Kinder
  • Kinder, deren Eltern zum engeren Verwandtenkreis gehören
  • Kinder, welche zu Besuch weilen
  • Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11:30 – 13:30 Uhr) besuchen

Die Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für das/die Betreuungsverhältnis/se.
Wenn ein Tageskind bei der Tagesfamilie übernachtet, ist situationsabhängig zu prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt, oder ob es sich aufgrund der Umstände um ein bewilligungspflichtiges Wochen- bzw. Dauerpflegeverhältnis handelt.
Werden während mehr als 20 Stunden Kinder betreut und sind zumindest zeitweise mehr als fünf Kinder anwesend, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen über Krippen bzw. Horte (auch wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt).

Es wird empfohlen, sich als Tagesfamilie dem Tagesfamilienverein anzuschliessen (www.tagesfamilienlenzburg.ch).

Vorgehen

Falls Sie meldepflichtig sind, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und unterzeichnen es.
  2. Sie besorgen sich einen Strafregisterauszug (Privatauszug).
  3. Diese zwei Dokumente (Meldeformular und Strafregisterauszug) senden Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die Sozialen Dienste der Gemeinde Meisterschwanden.
  4. Die für Sie zuständige Aufsichtsperson meldet sich innert drei Monaten nach Eingang der Meldung bei Ihnen für einen ersten Aufsichtsbesuch (Dauer ca. 1.5 Stunden).
  5. In der Regel findet ab dann ein jährlicher Aufsichtsbesuch bei Ihnen statt. Im Anschluss an diese Besuche erhalten Sie jeweils eine Kopie der schriftlichen Bestätigung des Aufsichtsresultats.

Die Aufsicht untersteht der Schweigepflicht. Alle Ihre Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.

Meldeformular für Tagesfamilien.pdf [pdf, 522 KB]