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Wasser- und Abwassergebühren

Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet. Die Ablesung erfolgt durch das Personal der Werkbetriebe.

Bei Eigentümer-, Mieterwechsel (Mutationen: Zuzug, Umzug, Wegzug, Tod) usw. erfolgt eine zusätzliche Ablesung des Wasserverbrauches. Wir bitten Sie, diese Mutationen frühzeitig der Abteilung Finanzen, 056 676 66 62, mitzuteilen.

Erschliessungsfinanzierungsreglement