Wasser- und Abwassergebühren
Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet. Die Ablesung erfolgt durch das Personal der Werkbetriebe.
Bei Eigentümer-, Mieterwechsel (Mutationen: Zuzug, Umzug, Wegzug, Tod) usw. erfolgt eine zusätzliche Ablesung des Wasserverbrauches. Wir bitten Sie, diese Mutationen frühzeitig der Abteilung Finanzen, 056 676 66 62, mitzuteilen.