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Merkblatt für den Erbgang mit Waffen

Wem eine Feuerwaffe (Pistole/Revolver/Sturmgewehr, etc.) durch Erbgang zufällt, muss innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein bei der zuständigen kantonalen Behörde (Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS) beantragen, sofern die Feuerwaffe nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person (z.B. Waffenhändler) übertragen wird.

Merkblatt für den Erbgang mit Waffen.pdf [pdf, 63 KB]