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Meldepflicht Vermieter und Logisgeber

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgende Monate oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten (056 676 66 66 oder einwohnerdiensteNULL@meisterschwanden.ch) zu melden.

Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.