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Strassenreklamen

Das kantonale Bewilligungs­verfahren für Reklameanlagen behandelt zwei verschiedene Aspekte: Einerseits bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen grundsätzlich einer strassenverkehrsrechtlichen Bewilligung. Handelt es sich bei der betreffenden Strassen­reklame zudem um eine neue Baute, ist andererseits auch eine Baubewilligung erforderlich.
Zuständige Be­hörde für die Erteilung von Bewilligungen für Strassenreklamen ist der Gemeinderat. Ist der Reklameträger im Wahrnehmungsbereich einer Kantonsstrasse oder liegt er gar in geringerem als dem gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu dieser, ist eine kantonale Zustimmung erforderlich. Die Gemeinde hat das Gesuch deshalb an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) weiterzuleiten und die entsprechenden Bewilligungen einzuholen.