Gemeindeversammlung 6. Mai 2026
Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung
An der Urnenabstimmung am 8. März 2026 wurde dem Referendum zugestimmt und somit das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 70 % abgelehnt. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss das Budget mit Steuerfuss der Gemeindeversammlung innert 60 Tagen zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat lädt deshalb zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung am Mittwoch, 6. Mai 2026, 19:00 Uhr, MZH, ein.
An dieser Versammlung wird das Budget 2026 erneut traktandiert und den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung unterbreitet.
Der Gemeinderat dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Engagement und ihre Teilnahme am demokratischen Prozess.
Weitere Informationen sowie die detaillierten Unterlagen zur Gemeindeversammlung werden fristgerecht publiziert.
Gemeinderat Meisterschwanden
Anmeldung
Für eine reibungslose Organisation bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung.
Aktenauflage
Die ausführlichen Informationen und Unterlagen können vom 23. April bis 6. Mai 2026 eingesehen werden.
Auf Wunsch stellt die Gemeindekanzlei die Unterlagen auch in gedruckter Form zu.
Gesetzliche Grundlagen
Rückweisung/Ablehnung
§ 88f Gemeindegesetz: Bei einer erneuten Rückweisung des Budgets ist dieses dem Regierungsrat zum Entscheid vorzulegen (§ 88f GG).
Die Ablehnung des Budgets ist gleichbedeutend mit der Rückweisung. Es wird nicht differenziert. Wenn die Gemeindeversammlung ein Budget zweimal an den Gemeinderat zurückweist, ist dieses nach § 88f Abs. 3 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 dem Regierungsrat zum Entscheid vorzulegen.
SAR 171.100 - Gesetz über die Einwohnergemeinden - Kanton Aargau - Erlass-Sammlung